Die Sektionen der DGSiM stellen in etwa „die berufliche Heimat“ der Mitglieder dar und sind multiprofessionell ausgerichtet.
Jedes Mitglied gehört entsprechend seiner Tätigkeit einer Sektion an, kann aber in mehreren Sektionen mitarbeiten.
Existiert noch keine seinem Fachgebiet entsprechende Sektion, kann ein Mitglied sich der Sektion, die seinem vorwiegenden Interesse am nächsten kommt, anschließen oder z. B. auf Antrag eine neue Sektion einrichten.
Sektionen werden auf Antrag von Mitgliedern vom Vorstand (ggf. modifiziert) eingerichtet und von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit bestätigt.
Die Weiterentwicklung und Anpassung der Sektionsstruktur wird vom Vorstand beschlossen und von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit bestätigt.
Aus den Sektionsmitgliedern wird ein Vorsitzender und mindestens ein Stellvertreter auf jeweils 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Sektionsvorsitzende gehört automatisch dem erweiterten Vorstand an und vertritt dort die Belange der Sektion.
In den Sektionen findet unter anderem die funktionsbereichsspezifische Arbeit der Gesellschaft statt.
Sektionen geben sich eine Arbeitsagenda, arbeiten nach einer Geschäftsordnung und sind dem Vorstand mindestens jährlich über die Arbeit in der Sektion berichtspflichtig.
Der Vorstand
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