Vereinsorgane
Sektionen

Sektionen

  • Die Sektionen der DGSiM stellen in etwa „die berufliche Heimat“ der Mitglieder dar und sind multiprofessionell ausgerichtet.
  • Jedes Mitglied gehört entsprechend seiner Tätigkeit einer Sektion an, kann aber in mehreren Sektionen mitarbeiten.
  • Existiert noch keine seinem Fachgebiet entsprechende Sektion, kann ein Mitglied sich der Sektion, die seinem vorwiegenden Interesse am nächsten kommt, anschließen oder z. B. auf Antrag eine neue Sektion einrichten.
  • Sektionen werden auf Antrag von Mitgliedern vom Vorstand (ggf. modifiziert) eingerichtet und von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit bestätigt.
  • Die Weiterentwicklung und Anpassung der Sektionsstruktur wird vom Vorstand beschlossen und von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit bestätigt.
  • Aus den Sektionsmitgliedern wird ein Vorsitzender und mindestens ein Stellvertreter auf jeweils 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
  • Der Sektionsvorsitzende gehört automatisch dem erweiterten Vorstand an und vertritt dort die Belange der Sektion.
  • In den Sektionen findet unter anderem die funktionsbereichsspezifische Arbeit der Gesellschaft statt.
  • Sektionen geben sich eine Arbeitsagenda, arbeiten nach einer Geschäftsordnung und sind dem Vorstand mindestens jährlich über die Arbeit in der Sektion berichtspflichtig.