Vereinsorgane
Kommissionen

Kommissionen

Kommissionen sind strategische Arbeitsgruppen der DGSiM, die vom Vorstand einberufen werden. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und der Erfüllung von Tätigkeiten Kommissionen einrichten und besondere Vertreter bestellen, die ihn unterstützen und beraten. Kommissionen bearbeiten besonders strategische und übergreifende Themen, wie z. B. die Standardisierung, Erstellen von Leitlinien etc. und stehen daher inhaltlich den Arbeitskreisen nahe.

  • In Kommissionen werden wichtige Aufgaben der DGSiM bearbeitet. Diese können berufsgruppen-, fachbereichs- und funktionsbereichsübergreifende Projekte und Themen sein.
  • Kommissionen werden auf Vorschlag durch Beschluss des Vorstands einberufen bzw. aufgelöst und jeweils von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit bestätigt.
  • Eine Kommission besteht normalerweise aus mehreren Personen, kann bei Bedarf jedoch auch ausschließlich durch einen einzigen Vertreter repräsentiert werden.
  • Vom Vorstand werden ein Kommissionsvorsitzender und ein Stellvertreter eingesetzt.
  • Kommissionen geben sich eine Arbeitsagenda, arbeiten nach einer Geschäftsordnung und sind dem Vorstand in regelmäßigen Abständen berichtspflichtig.
  • Kommissionsmitglieder müssen nicht Vereinsmitglied sein.