Vereinsorgane
Beiräte

Beiräte

Der Beirat ist ein Vereinsorgan. Der Beirat fördert die Arbeit der Vereinsorgane – insbesondere des Vorstands, der Sektionen und der Arbeitskreise und unterstützt die Zusammenarbeit sowie den Austausch mit bestehenden Fachgesellschaften oder Berufsgruppenvertretungen. Der Beirat wird vom Vorstand berufen und strukturiert (z. B. wissenschaftlicher Beirat, fachlicher Beirat, strategischer Beirat).

  • Die Beiräte der DGSiM beraten die Vereinsorgane und unterstützen die Zusammenarbeit und den Austausch nach innen und nach außen, z. B. mit bestehenden Fachgesellschaften, Berufsgruppenvertretungen oder politischen Einrichtungen.
  • Die Beiräte können von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand vorgeschlagen und durch Beschluss des Vorstandes in den Beirat berufen sowie von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit bestätigt werden.
  • Der Beirat kann auf Vorschlag und durch Beschluss vom Vorstand strukturiert werden.
  • Die Arbeitsweise des Beirats regelt eine Geschäftsordnung, die vom Vorstand beschlossen und von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit bestätigt werden muss.
  • Beiräte müssen keine Mitglieder des Vereins sein.